Macromedia Charity Promotion
Es freut uns Ihnen mitteilen zu können, dass Macromedia die Richtlinien für den Erwerb von Charity Lizenzen zum Vorteil der Kunden geändert hat. Bisher war der Kauf von Charity Lizenzen auf maximal 10 Versionen pro Organisation auf 'Lebenszeit der Organisation' beschränkt. Mit sofortiger Wirkung ist diese Einschränkung aufgehoben!
Im Folgenden finden Sie die Bezugsberechtigten und die Richtlinen aufgeführt:
- 1. Gemeinnützige Vereine
- 2. Forschungseinrichtungen
- 3. Schulungsinstitute, die Maßnahmen nach SGBIII / AFG, BaFöG oder BBIG durchführen
1.GEMEINNÜTZIGE VEREINE
Das Macromedia "Charity Programm" unterstützt gemeinnützige Vereine durch das Bezugrecht von kommerziellen Macromedia Produkten zu Preisen, die den Einzelplatz-Schulprodukten entsprechen.
Bezugsberechtigung: Zum Erwerb von Macromedia Produkten sind nur gemeinnützige Vereine berechtigt, die keiner kirchlichen, religiösen oder politischen Vereinigung angehören.
Nachweis der Bezugsberechtigung: Der Original-Bestellung ist der Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes beizufügen aus dem hervorgeht, dass der Verein von der Körperschaftssteuer befreit ist und mildtätige oder wissenschaftliche Zwecke erfüllt.
Einschränkungen: KEINE Einschränkung auf den Bestellumfang!
Abwicklung: Die Lizenzen sind Bestandteil des Macromedia Volumen Lizenz Programms (MVLP). Die Abwicklung von Bestellungen und Lieferungen erfolgt nach den gleichen Richtlinien.
Lieferung: Von Macromedia direkt an den Endkunden
Wichtig: Das "Charity Programm" beinhaltet keine unterschiedlichen Staffeln für Mengenabnahmen. Die Preise sind konstant auf einem Level, also nicht kumulativ oder Punkte-abhängig. Bestellungen müssen eindeutig als "Charity-Bestellung" gekennzeichnet sein und inklusive des Nachweises über die Freistellung von der Körperschaftssteuer eingesendet werden.
Mindestbestellmenge: keine
Maximale Bestellmenge: keine
2. FORSCHUNGSEINRICHTUNGEN
Bezugsberechtigt für Macromedia Schulprodukte EVLP- Lizenzen und Einzellizenzen sind alle nichtkommerziellen Forschungseinrichtungen der "Blauen Liste" sowie die "Max-Planck Institute".
Übersicht zu den Instituten:
Nachweis der Bezugsberechtigung: Originalbestellung mit Verwendungszweck, Unterschrift und Stempel des Zeichnungsberechtigten. Der Name des Zeichnungsberechtigten muss lesbar sein. Ein Nachweis über die Zugehörigkeit zum Max-Planck Institut oder zur Blauen Liste muss mit der Bestellung eingereicht werden.
Mindestbestellmenge: keine
Maximale Bestellmenge: keine
3.SCHULUNGSINSTITUTE
Staatlich anerkannte Schulungsinstitute, die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach dem
- Arbeitsförderungsgesetz: Arbeitsamt
- Bundesausbildungsförderungsgesetz: Kultusministerium
- Berufsbildungsgesetz: Industrie- / Handels- / Handwerkskammern
durchführen, sind bezugsberechtigt, Macromedia Schulprodukte EVLP- Lizenzen und Einzellizenzen zu erwerben.
Nachweis der Bezugsberechtigung: Originalbestellung des Schulungsinstituts mit Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten. Der Name des Zeichnungsberechtigten muss lesbar sein. Außerdem eine Kopie des Arbeitsamtes über die Zulassung des Schulungsinstitutes sowie des Maßnahmebescheides von der zuständigen übergeordneten Behörde, über die anstehende Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach AFG / SGBIII, BAföG oder BBIG.
Mindestbestellmenge: keine
Maximale Bestellmenge: keine
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